Reisebedingungen
Jetzt neu: ab einem Buchungswert von 300 € pro Person erhalten Sie nach Abschluss Ihrer Reise einen Reisebonus in Höhe von 10 € je Person zurück erstattet!
Die Kurreisen-Berlin ist eine Vermittlungsagentur der FFAIR Reisen GmbH. Für Ihre Anmeldung gelten die Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen von FFAIR Reisen GmbH. Bei Abschluss eines Reisevertrages mit FFAIR Reisen oder einem vermittelten Leistungsträger sind diese Vertragsbestandteil.
Anmeldung/Rg/Reiseantritt/Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns als Reiseveranstalter oder den von FFAIR vermittelten Bädern und Einrichtungen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen.
1.2 Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen steht der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
1.3 Die Kosten für aufwändige Sonderleistungen bei Anfragen, wie telegrafische und telefonische Erkundigungen, die über das Katalogangebot hinaus gehen, können zu Ihren Lasten gehen und gesondert berechnet werden.
1.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Kuraufenthalte der nächsten Saison. Sie sind unverbindlich und werden von uns in der Reihenfolge des Posteingangs und im Rahmen der Platzverfügbarkeit bearbeitet.
1.5 Ihre Vorreservierungen vor Ort, die nicht mit uns abgestimmt sind, führen nicht zur Verpflichtung, dieser Vorreservierung ganz oder teilweise zu entsprechen. (Punkt 1.4 gilt ohne Einschränkung.)
1.6 Bei Antritt Ihrer Kurreise müssen Sie kurfähig sein. Anderenfalls kann der Kurarzt vor Ort Ihre Behandlung ablehnen. Die Kurhäuser, der Vermittler bzw. der Veranstalter haften nicht für dadurch entstehende Leistungsausfälle und Kosten.
Bezahlung
2.1 a) Bei Vermittlung von Kurreisen ist bei der Anmeldung eine Anzahlung von mindestens 10 % des Kurreisepreises fällig. b) Bei von FFAIR veranstalteten Reisen (z.B. Kururlaub, Weihnachts- und Silvesterreisen, Urlaubs- und Erlebnisreisen) ist bei der Anmeldung eine Anzahlung von mindestens 10 % des Reisepreises fällig. c) Der Anzahlungsbetrag beträgt bei Tagesfahrten mindestens 15 Euro.
Die Restzahlung muss 4 Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung bei uns eingegangen sein.
2.2 Bei Reiseveranstaltungen von FFAIR erfolgen Anzahlung und die Aushändigung des Sicherungsscheins Zug um Zug. Bei einem späteren Rücktritt von der Reise besteht für Sie die Verpflichtung, den Sicherungsschein an uns zurückzusenden.
Reiseprogramm und Leistungen
Für die vertraglichen Leistungen sind grundsätzlich die Angaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Katalog bzw. Angebotsblatt und der Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie selbstverständlich informieren.
3.1 Bei unseren Transferleistungen gelten die im Katalog angegebenen Preise bzw. unsere zusätzlichen aktuellen Transfertabellen.
3.2 Der Transport von klappbaren Rollstühlen und Gehhilfen ist generell möglich, muss aber bei der Reiseanmeldung mit uns vertraglich vereinbart werden. Anderenfalls ist eine Beförderungsverpflichtung für uns nicht gegeben. Für in diesem Zusammenhang entstehende Kosten und nicht in Anspruch genommene Leistungen kommt FFAIR Reisen nicht auf.
3.3 Unser Abholservice beginnt und endet an der Haustür. Darüber hinaus gehende Wünsche sind nur durch vorherige Absprache mit dem Kraftfahrer als zusätzliche Leistung zu vereinbaren.
Leistungs- und Preisänderungen
änderungen an Leistung und Preis sind auch nach Vertragsabschluss möglich:
4.1 Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch Leistungsveränderungen erheblich modifiziert, stellen wir Ihnen frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Rücktrittsgebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
4.2 Wir behalten uns vor, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die Busgröße an die Teilnehmerzahl anzupassen. (Bei Fahrten mit dem Reisebus können Kleinbusse eingesetzt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird. Bei Kleinbusreisen können größere Busse eingesetzt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl stark überschritten wird.)
4.3 änderungen an Reise- bzw. an Programmabläufen behalten wir uns aus Gründen der Witterung, unter besonderen Umständen und im Falle höherer Gewalt vor.
4.4 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall von Preiserhöhungen, auf die wir keinen Einfluss haben, wie z.B. Beförderungskosten, Wechselkurs, Mehrwertsteuer und dergleichen, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person/Sitzplatz auswirkt.
4.5 Offenkundige und grobe Rechenfehler bzw. Satzfehler im Katalog, in Annoncen und auf Angebotsblättern dürfen von uns auch nach der Publizierung geändert werden.
4.6 Falls Preisänderungen 5 % übersteigen, sind Sie berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach deren Bekanntgabe ohne Gebühren zurückzutreten (bis 1 Monat vor der Anreise). Im übrigen gelten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Kulanzregelungen.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels Ihres Widerrufs der Anmeldung. Für diesen Fall hat FFAIR Reisen nach Bearbeitung Ihrer Buchung einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
5.2 Die Kosten, die für Sie bei Rücktritt oder Umbuchung entstehen, sind wie folgt:
Kostenbefreiung ist nur bei Reisen möglich, wenn Ersatzteilnehmer selbst gestellt werden und FFAIR Reisen selbst der Veranstalter ist.
Wurde die Reise in Kooperation mit einem anderen Leistungsträger gebucht, sind auch Namensänderungen kostenpflichtig.
Umbuchungen sind kostenpflichtig. Es wird ein Betrag von 22 Euro pro Person erhoben, wenn die Umbuchung bis mindestens 42 Tage vor Reisebeginn erfolgt. (Bei kürzerer Frist handelt es sich um eine Stornierung, und es werden Stornogebühren fällig.)
Bei Rücktritt mit Stornierung werden Anteile in Rechnung gestellt. Die Höhe dieser Anteile (Stornokosten) richtet sich nach dem verbleibenden Zeitraum bis zum Reisebeginn; die Prozentangaben beziehen sich auf den Reisepreis pro Person. (Transferzuschläge sind stornokostenfrei.)
Bei Stornierung
- bis 42 Tage vor Reisebeginn 10 %
- 41. bis 21.Tag vor Reisebeginn 20 %
- 20. bis 14.Tag vor Reisebeginn 40 %
- 13. bis 5.Tag vor Reisebeginn 60 %
- 4.Tag bis Reiseantritt 80 %.
5.3 Gebuchte Reiseversicherungen sind bei Rücktritt mit Stornierung voll zu zahlen.
5.4 Für Gruppenfahrten werden besondere Bedingungen vereinbart.
5.5 Bei Stornierung von Tagesfahrten werden bis zum 10. Tag vor der Reise Bearbeitungsgebühren von 15 Euro pro Person erhoben, ab 9.Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises, bei Nichterscheinen am Tag der Reise 100 % des Reisepreises.
5.6 Bei Pauschalreisen, die FFAIR Reisen als Eigenveranstalter in Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und Reiseveranstaltern durchführt, gelten grundsätzlich die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers bzw. des Reiseveranstalters.
5.7 Rücktritts-, Umbuchungs- und änderungserklärungen müssen im beiderseitigen Interesse von Ihnen und von uns in schriftlicher Form vorliegen.
Reiseversicherungen
Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer Sicherheit dringend den Abschluss eines Versicherungspaketes der Hanse-Merkur-Versicherung und beraten Sie über ergänzende Versicherungen.
Der Termin für den Abschluss einer reisebezogenen Versicherung muss mit dem Termin des Abschlusses des Reisevertrages identisch sein (in Ausnahmefällen 14 Kalendertage nach Buchung).
6.1 Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist bei den von uns vermittelten Versicherungen die Hanse-Merkur-Versicherung, Abt. RE3/Schadenregulierung, Neue Rabenstraße 28, in 20352 Hamburg unverzüglich zu benachrichtigen. Die Telefon-Nr. entnehmen Sie der Rückseite Ihrer Versicherungspolice. Wir sind mit der Schadenregulierung nicht befasst.
6.2 Für eine problemlose Klärung des Versicherungsfalles ist es sachdienlich, dass Sie uns von dem Sachverhalt in Kenntnis setzen.
6.3 Bei Inanspruchnahme der Reiserücktrittskostenversicherung besteht ein Selbstbehalt von mindestens 25 Euro. Die Auslandskrankenversicherung ist ohne Selbstbehalt.
Reiseabbruch, nicht in Anspruch genommene Leistungen
Werden von Ihnen einzelne Reiseleistungen aus zwingenden Gründen bzw. durch vorzeitige Rückreise nicht in Anspruch genommen, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung. Das gilt auch für eine Reduzierung der Kurbehandlungen auf Grund Ihres Gesundheitszustandes durch den Kurarzt vor Ort. (Wir gestatten uns den Hinweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß Punkt 11.: Gewährleistung/Mitwirkungspflicht.) Wir sind jedoch bemüht, von den Leistungsträgern eine Erstattung von ersparten Aufwendungen zu erhalten, die umgehend an Sie weitergeleitet werden.
Rücktritt durch den Veranstalter/Leistungsträger
In folgenden Fällen können wir als Veranstalter oder Reisevermittler vor oder während der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
a) wenn die zur Durchführung der Reise laut Ausschreibung erforderliche Mindestbeteiligung nicht erreicht wird (wirtschaftliche Opfergrenze). Sie werden bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt informiert. Wir unterbreiten möglichst ein Ersatzangebot. Unterbleibt ein Ersatzangebot oder wird das Angebot nicht angenommen, geben wir den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück, Bearbeitungsgebühren werden nicht erhoben.
b) aufgrund höherer Gewalt, die die Durchführung oder Fortsetzung der Reise unmöglich macht oder erheblich beeinträchtigt. Wir sind gegebenenfalls verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen für die Rückbeförderung zu veranlassen. Die Mehrkosten sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen.
Kündigung durch den Veranstalter/Leistungsträger
Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist vor oder nach Reiseantritt kündigen, wenn Sie als Reisender
a) sich nicht vertragsgemäß verhalten bzw. verhalten haben.
b) die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung
nachhaltig stören, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Mit der Kündigung des Vertrages durch uns oder den Leistungsträger obliegt Ihnen die Verantwortung für den gesamten weiteren Ablauf.
Wir behalten den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Haftung
10.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Vorbereitung der Reise
b) die sorgfältige Auswahl und überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit und ordnungsgemäße Erbringung der im Katalog oder in der Offerte enthaltenen Leistung, sofern der Leistungsträger nicht nach Vertragsabschluss eine änderung erklärt hat.
10.2 Wir haften jedoch nicht
a) für Angaben in Hotel-, Orts- und anderen den Reiseunterlagen beigefügten Prospekten, auf deren Richtigkeit wir keinen Einfluss nehmen können.
b) für die gesundheitliche Betreuung durch die Leistungsträger, die von uns vermittelt wird.
c) für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Kongresse, Theater-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, unangekündigte Baumaßnahmen).
10.3 Beschränkung der Haftung
Unsere Haftung für Schäden beim Reisenden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter oder einen Leistungsträger herbeigeführt wird. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns als Reiseveranstalter ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens bei Ihnen lediglich durch leichte Fahrlässigkeit eines Leistungsträgers oder durch unerlaubte Handlungen eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht wurde.
Gewährleistung/ Mitwirkungspflicht
11.1 Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgerecht erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen.
11.2 Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuellen Schaden gering zu halten.
11.3 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, so wenden Sie sich bitte unverzüglich am Ort an die Hotelleitung, an die FFAIR-Reiseleitung oder an unseren örtlichen Vertreter bzw. setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag, von 10.00 bis 18.00 Uhr, und Samstag, von 9.00 bis 14.00 Uhr (MEZ/MESZ) und außerhalb dieser Zeiten auf unserem Notruftelefon. Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte Ihren Reisedokumenten oder dem aktuellen Katalog.
Um eventuelle Ansprüche, z.B. wegen Leistungsminderung, bearbeiten zu können, ist es erforderlich, dass Sie uns eine schriftliche Bestätigung der Person, die die Beanstandung entgegengenommen hat, vorlegen.
11.4 Kommen Sie dieser Mitwirkungspflicht gemäß 11.1–11.3 nicht nach, und FFAIR Reisen als Veranstalter bzw. Vermittler erhält dadurch keine Möglichkeit, eventuelle Mängel beheben zu lassen, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Das gilt auch für das Fehlen eines gültigen Reisedokumentes und daraus resultierende zusätzliche Reise- und sonstige Mehrkosten.
Sofern uns dies technisch möglich ist, werden Sie von Besonderheiten und von wichtigen änderungen in angemessener Form vor Antritt der Reise informiert.
Gepäckbeförderung
Die Gepäckbeförderung beschränkt sich bei Bus- und Kleinbusreisen auf 2 Gepäckstücke pro Reisende(n) und ein kleines Handgepäck. Das bezieht sich sowohl auf die Hin- als auch auf die Rückreise. Die Kleinbusfahrer helfen Ihnen beim Tragen ab/zur Haustür und beim Verladen der Gepäckstücke bei Kleinbusreisen (siehe auch Punkt 3.3.) Für die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Verladen, Entladen und an der Rezeption ist jede(r) Reisende selbst verantwortlich. Das gilt auch für die Rückreise.
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters bzw. Vermittlers FFAIR Reisen GmbH Berlin
Gültig ab: 1.10.2006