Reisebedingungen

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen von FFAIR Reisen GmbH

Die Kurreisen-Berlin ist eine Vermittlungsagentur der FFAIR Reisen GmbH. Für Ihre Anmeldung gelten die Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen von FFAIR Reisen GmbH. Bei Abschluss eines Reisevertrages mit FFAIR Reisen oder einem vermittelten Leistungsträger sind diese Vertragsbestandteil. Bei Abschluss eines Reisevertrages mit FFAIR Reisen oder mit einem vermittelten Leistungsträger sind diese Vertragsbestandteil.

I. Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen für vermittelte Reiseleistungen = Vermittler: FFAIR Reisen GmbH (blaue Überschriften)
II. Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen für veranstaltete Reiseleistungen der FFAIR Reisen GmbH (rote Überschriften, siehe weiter unten)

I.

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen für vermittelte Reiseleistungen – Vermittler: FFAIR Reisen GmbH

Die Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen für vermittelte Reiseleistungen sind bei Abschluss eines Reisevertrages (Vermittlung) mit FFAIR Reisen Vertragsbestandteil.

I.1.

Anmeldung/Reisebestätigung/Reiseantritt

I.1.1 Die in diesem Katalog ausgewiesenen Leistungen werden nicht durch FFAIR Reisen GmbH als eigene Reiseleistungen erbracht. Es findet lediglich eine Vermittlung durch FFAIR Reisen mit verschiedenen Leistungsträgern statt. FFAIR Reisen GmbH ist nicht Veranstalter.
I.1.2 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie FFAIR Reisen und den von FFAIR vermittelten Bädern und Einrichtungen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen.
I.1.3 Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen steht der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
I.1.4 Die Kosten für aufwändige Sonderleistungen bei Anfragen, wie telegrafische und telefonische Erkundigungen, die über die Angebote im Katalog hinausgehen, können zu Ihren Lasten gehen und gesondert berechnet werden.
I.1.5 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Kuraufenthalte der nächsten Saison. Sie sind unverbindlich und werden von uns in der Reihenfolge des Posteingangs und im Rahmen der Platzverfügbarkeit der Kurhäuser bearbeitet.
I.1.6 Bei Antritt Ihrer Kurreise müssen Sie kurfähig sein. Anderenfalls kann der Kurarzt vor Ort Ihre Behandlung ablehnen. Die Kurhäuser und der Vermittler haften nicht für dadurch entstehende Leistungsausfälle und Kosten.

I.2.

Bezahlung

I.2.1
a) Bei Vermittlung von Kurreisen ist bei der Anmeldung eine Anzahlung von mindestens 10 % des Kurreisepreises fällig.
b) Der Preis für eine abgeschlossene Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft ist bei der Anzahlung in voller Höhe zu entrichten.
I.2.2 Die Restzahlung muss 4 Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung bei uns eingegangen sein.

I.3.

Reiseprogramm und Leistungen

I.3.1 Für die vertraglichen Leistungen sind grundsätzlich die Angaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Katalog bzw. Angebotsblatt und der Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, bei Änderungen durch den Leistungsträger eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie selbstverständlich informieren.
I.3.2 Bei den Transferleistungen gelten die im Katalog angegebenen Preise bzw. die zusätzlichen aktuellen Transfertabellen.
I.3.3 Der Transport von klappbaren Rollstühlen und Gehhilfen ist generell möglich, muss aber bei der Reiseanmeldung mit uns vertraglich vereinbart werden. Anderenfalls ist eine Beförderungsverpflichtung für uns nicht gegeben. Für in diesem Zusammenhang entstehende Kosten und nicht in Anspruch genommene Leistungen kommt FFAIR Reisen nicht auf.
I.3.4 Der Abholservice beginnt und endet an der Haustür. Darüber hinaus­gehende Wünsche sind nur durch vorherige Absprache mit dem Kraftfahrer als zusätzliche Leistung zu vereinbaren.

I.4.

Leistungs- und Preisänderungen

  Änderungen an Leistung und Preis sind auch nach Vertragsabschluss möglich:
I.4.1 Wird der Inhalt der Kurreise durch den Leistungsträger erheblich verändert, stellen wir Ihnen frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Rücktrittsgebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
I.4.2 Wir behalten uns vor, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die Busgröße an die Teilnehmerzahl anzupassen.
I.4.3.

Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern.

I.4.3.1

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a)

Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
I.4.3.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
I.4.3.3 Wir behalten uns vor, den im Vertrag vereinbarten Preis im Falle einer Änderung der Wechselkurse in dem Umfang zu erhöhen, in dem sich die Reise für uns nach Vertragsabschluss verteuert hat.
I.4.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20.Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
I.4.5 Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte müssen Sie unverzüglich nach der durch uns erfolgten Erklärung der Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.
I.4.6 Alle Angaben in Katalogen und gesonderten Angeboten entsprechen dem Stand der Drucklegung. Offenkundige und grobe Rechenfehler bzw. Satzfehler im Katalog, in Annoncen und auf Angebotsblättern dürfen von uns auch nach der Publizierung geändert werden.

I.5.

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

I.5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären (s. Kontaktdaten). Der Rücktritt kann auch gegenüber dem Reisebüro erklärt werden, über das die Reise gebucht wurde. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns maßgebend.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwändungen in Abhängigkeit von dem Reisepreis verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwändungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
I.5.2

Umbuchungen sind kostenpflichtig. Die Bearbeitungskosten, die für Sie bei Rücktritt oder Umbuchung entstehen, sind wie folgt:
Es wird ein Betrag von 22 € pro Person erhoben, wenn die Umbuchung bis mindestens 42 Tage vor Reisebeginn erfolgt. (Bei einer Umbuchung kürzerer Frist als 42 Tage werden Stornogebühren fällig.)
Bei Rücktritt mit Stornierung werden Anteile des Reisepreises und gegebenenfalls des Fahrpreises in Rechnung gestellt. (Transferzuschläge zum Fahrpreis sind stornokostenfrei.) Die Höhe dieser Anteile (Stornokosten) richtet sich nach den Regelungen der Leistungsträger, insbesondere nach dem verbleibenden Zeitraum bis zum Reisebeginn; die Prozentangaben beziehen sich auf den vermittelten Reisepreis pro Person.

Bei Stornierung in der Regel
– bis 42 Tage vor Reisebeginn 10 %
– 41. bis 21. Tag vor Reisebeginn 20 %
– 20. bis 14. Tag vor Reisebeginn 40 %
– 13. bis 5. Tag vor Reisebeginn 60 %
– 4. Tag bis Reiseantritt 80 %.

Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass uns im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Schäden entstanden sind als die von uns in der Pauschale ausgewiesenen Beträge, weswegen ein Anspruch auf Entschädigung vermindert ist oder entfällt.

I.5.2.1 Kostenbefreiung ist nur bei Reisen möglich, wenn Ersatzteilnehmer selbst gestellt werden.
I.5.2.2 In Ausnahmefällen kann FFAIR Reisen Kulanzregelungen (Kostenbefreiungen oder -minderungen) mit dem Leistungsträger verhandeln.
I.5.3 Gebuchte Reiseversicherungen werden zum Zwecke einer Regulierung im Schadensfall abgeschlossen, sie sind daher nicht Bestandteil des Reisepreises, der im Falle einer Stornierung herangezogen wird.
I.5.4 Für Gruppenfahrten werden besondere Bedingungen vereinbart.
I.5.5 Umbuchungs- und Änderungserklärungen werden von uns in schriftlicher Form vorgenommen.
Wir empfehlen Ihnen bei Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen ebenfalls die Schriftform.

I.6.

Reiseversicherungen

  Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer Sicherheit dringend den Abschluss eines Versicherungspaketes der Hanse-Merkur-Versicherung. Der Termin für den Abschluss einer reisebezogenen Versicherung muss mit dem Termin des Abschlusses des Reisevertrages identisch sein. ( Ihr Reisebüro berät Sie auch über ergänzende Versicherungen oder Versicherungen anderer Reiseversicherer.)
I.6.1

Wenn Sie sich für eine Versicherung durch Hanse-Merkur entscheiden und ein Versicherungsfall eintritt, ist die Hanse-Merkur-Versicherung, Abt. RE3/Schadenregulierung, Siegfried-Wedells-Platz 1, in 20352 Hamburg unverzüglich zu benachrichtigen. Die Telefon-Nr. entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice. FFAIR Reisen ist mit der Schadenregulierung nicht befasst.

I.6.2 Für eine problemlose Klärung des Versicherungsfalles ist es sachdienlich, dass Sie uns von dem Sachverhalt in Kenntnis setzen, damit wir Sie gegebenenfalls beraten können.
I.6.3 Für eine problemlose Klärung des Versicherungsfalles ist es sachdienlich, dass Sie uns von dem Sachverhalt in Kenntnis setzen.
I.6.4 Bei Inanspruchnahme der Reiserücktrittskostenversicherung im Falle ambulanter Behandlungen beträgt der Selbstbehalt 20% der Stornokosten, mindestens jedoch 25 €. Bei anderen versicherten Gründen besteht kein Selbstbehalt. – Die Inanspruchnahme der Auslandskrankenversicherung ist ohne Selbstbehalt.

I.7.

Reiseabbruch, nicht in Anspruch genommene Leistungen

  Werden von Ihnen einzelne Reiseleistungen aus zwingenden Gründen bzw. durch vorzeitige Rückreise nicht in Anspruch genommen, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung. Das gilt auch für eine Reduzierung der Kurbehandlungen auf Grund Ihres Gesundheitszustandes durch den Kurarzt vor Ort.

I.8.

Rücktritt durch den Reisevermittler/Leistungsträger

  In folgenden Fällen können wir als Reisevermittler vor oder während der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
a) wenn die zur Durchführung der Transferleistung erforderliche Mindestbeteiligung (4 Personen) nicht erreicht wird (wirtschaftliche Opfergrenze). Sie werden bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt informiert. Wir unterbreiten möglichst ein Ersatzangebot. Unterbleibt ein Ersatzangebot oder wird das Angebot nicht angenommen, geben wir den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück, Bearbeitungs­gebühren werden nicht erhoben.
b) aufgrund höherer Gewalt, die die Durchführung oder Fortsetzung der Reise unmöglich macht oder erheblich beeinträchtigt. Wir sind gegebenenfalls verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen für die Rückbeförderung zu veranlassen, falls Sie unseren Transferservice in Anspruch genommen haben. Die Mehrkosten sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen.

I.9.

Kündigung durch den Reisevermittler/ Leistungsträger

  Die Leistungsträger und FFAIR Reisen können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist vor oder nach Reiseantritt kündigen, wenn Sie
a) sich nicht vertragsgemäß verhalten bzw. verhalten haben.
b) die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Mit der Kündigung des Vertrages durch uns oder den Leistungsträger obliegt Ihnen die Verantwortung für den gesamten weiteren Ablauf.
Der Leistungsträger und FFAIR Reisen behalten den Anspruch auf den Reisepreis, müssen sich jedoch den Wert der ersparten Aufwändungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

I.10.

Haftung

I.10.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Vorbereitung der Reise
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der im Katalog oder in der Offerte aufgeführten „Vermittelten Leistungen“, sofern der Leistungsträger nicht nach Vertragsabschluss eine Änderung erklärt hat.
I.10.2 Wir haften jedoch nicht
a) für Angaben in Hotel-, Orts- und anderen den Reiseunterlagen beigefügten Prospekten, auf deren Richtigkeit wir keinen Einfluss nehmen können.
b) für die Erbringung der Leistungen der Kurreise, einschließlich gesundheitlicher Betreuung durch den Leistungsträger.
c) für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Kongresse, Theater-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, Baumaßnahmen).
I.10.3 Beschränkung der Haftung
  Unsere Haftung für Schäden beim Reisenden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reisevermittler oder einen Leistungsträger herbeigeführt wird. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns als Reisevermittler ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens bei Ihnen lediglich durch leichte Fahrlässigkeit eines Leistungsträgers oder durch unerlaubte Handlungen eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht wurde.

I.11.

Gewährleistung/ Mitwirkungspflicht

I.11.1 Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgerecht erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen.
I.11.2 Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuellen Schaden gering zu halten.
I.11.3 Sie sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich vor
Ort der Kurverwaltung bzw. der Leitung des Kurhauses oder Kurhotels zur Kenntnis zu geben. Diese wird für Abhilfe sorgen, sofern das möglich ist.
Wir stehen Ihnen erforderlichenfalls unterstützend zur Verfügung, wenn Sie uns rechtzeitig um Mithilfe bitten. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag, von 10.00 bis 18.00 Uhr, und Samstag, von 9.00 bis 14.00 Uhr (MEZ/MESZ), und außerhalb dieser Zeiten auf unserem Notruftelefon: (0170) 905 54 67.
I.11.4 Kommen Sie dieser Mitwirkungspflicht schuldhaft gemäß 1.11.1–1.11.3 nicht nach, entfällt der Anspruch auf unsere Mithilfe beim Geltendmachen einer nachträglichen Minderung des Reisepreises.
I.11.5 Um eventuelle Ansprüche geltend zu machen, z.B. Rückerstattung durch den Leistungsträger wegen Leistungsminderung, ist es er­forderlich, dass Sie uns bis spätestens 4 Wochen nach Reiseende eine schriftliche Bestätigung der Person, die die Beanstandung oder die gemeldeten Mängel entgegen­genommen und bestätigt hat,
vorlegen.

I.12.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

  Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Das gilt auch für das Fehlen eines gültigen Reisedokumentes und daraus resultierende zusätzliche Reise- und sonstige Mehrkosten.
Sofern uns dies technisch möglich ist, werden Sie von Besonderheiten und von wichtigen Änderungen in angemessener Form vor Antritt der Reise informiert.

I.13.

Gepäckbeförderung

  Die Gepäckbeförderung beschränkt sich bei Bus- und Kleinbusreisen auf 2 Gepäckstücke (insgesamt maximal 30 kg, 1 Gepäckstück maximal 20 kg) pro Reisende(n) und ein kleines Handgepäck. Das bezieht sich sowohl auf die Hin- als auch auf die Rückreise. Die Kleinbusfahrer helfen Ihnen beim Tragen ab/zur Haustür und beim Verladen der Gepäckstücke bei Kleinbusreisen (siehe auch Punkt I.3.4).

Für die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Verladen, Entladen und an der Rezeption und im Lobbybereich ist jede(r) Reisende selbst verantwortlich. Das gilt auch für die Rückreise.

I.14.

Datenschutz

  Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

I.15.

Schlussbestimmungen

  Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen – ungeachtet Ihrer Staatsangehörigkeit – und uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

II.

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen für veranstaltete Reiseleistungen der FFAIR Reisen GmbH

Die Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen für veranstaltete Reiseleistungen sind bei Abschluss eines Reisevertrages (Reiseveranstaltung) mit FFAIR Reisen Vertragsbestandteil.

II.1.

Anmeldung/Reisebestätigung/Reiseantritt

II.1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns, als Reiseveranstalter, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen.
II.1.2 Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen steht der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
II.1.3 Die Kosten für aufwändige Sonderleistungen bei Anfragen, wie telegrafische und telefonische Erkundigungen, die über das Katalogangebot hinaus gehen, können zu Ihren Lasten gehen und gesondert berechnet werden.

II.2.

Bezahlung

II.2.1
a) Bei von FFAIR Reisen veranstalteten Reisen (z.B. Kennenlerntouren, Festtagsreisen, Urlaubs- und Erlebnisreisen) ist bei der Anmeldung eine Anzahlung von mindestens 10 % des Reisepreises fällig. – Bei Tagesfahrten beträgt der Anzahlungsbetrag mindestens 15 €.
b) Der Preis für eine abgeschlossene Versicherung ist neben der Reisepreis-Anzahlung in voller Höhe zu entrichten.
c) Die Restzahlung muss 4 Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung bei uns eingegangen sein.
II.2.2 Bei Reiseveranstaltungen von FFAIR Reisen erfolgen Anzahlung und die Aushändigung des Sicherungsscheins Zug um Zug. Bei einem späteren Rücktritt von der Reise besteht für Sie die Verpflichtung, den Sicherungsschein an uns zurückzusenden.

II.3.

Reiseprogramm und Leistungen

  Für die vertraglichen Leistungen sind grundsätzlich die Angaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Katalog bzw. Angebotsblatt und der Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie selbstverständlich informieren.
II.3.1 Der Transport von klappbaren Rollstühlen und Gehhilfen ist generell möglich, muss aber bei der Reiseanmeldung mit uns vertraglich vereinbart werden. Anderenfalls ist eine Beförderungsverpflichtung für uns nicht gegeben. Für in diesem Zusammenhang entstehende Kosten und nicht in Anspruch genommene Leistungen kommt FFAIR Reisen nicht auf.
II.3.2 Unser Abholservice beginnt und endet an der Haustür. Darüber hinaus gehende Wünsche sind nur durch vorherige Absprache mit dem Kraftfahrer als zusätzliche Leistung zu vereinbaren.

II.4.

Leistungs- und Preisänderungen

  Änderungen an Leistung und Preis sind auch nach Vertragsabschluss möglich:
II.4.1 Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch Leistungsveränderungen erheblich modifiziert, stellen wir Ihnen frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Rücktrittsgebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
II.4.2 Wir behalten uns vor, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die Busgröße an die Teilnehmerzahl anzupassen. (Bei Fahrten mit dem Reisebus können Kleinbusse eingesetzt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird. Bei Kleinbusreisen können größere Busse eingesetzt werden, wenn die Mindestteilneh­merzahl stark überschritten wird.)
II.4.3. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern.
II.4.3.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
II.4.3.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
II.4.3.3 Wir behalten uns vor, den im Vertrag vereinbarten Preis im Falle einer Änderung der Wechselkurse in dem Umfang zu erhöhen, in dem sich die Reise für uns nach Vertragsabschluss verteuert hat.
II.4.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20.Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
II.4.5 ei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte müssen Sie unverzüglich nach der durch uns erfolgten Erklärung der Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.
II.4.6 Alle Angaben in Katalogen und gesonderten Angeboten entsprechen dem Stand der Drucklegung. Offenkundige und grobe Rechenfehler bzw. Satzfehler im Katalog, in Annoncen und auf Angebotsblättern dürfen von uns auch nach der Publizierung geändert werden.
II.4.7 Änderungen an Reise- bzw. an Programmabläufen behalten wir uns aus Gründen der Witterung, unter besonderen Umständen und im Falle höherer Gewalt vor.

II.5.

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

II.5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären (s. Kontaktdaten). Der Rücktritt kann auch gegenüber dem Reisebüro erklärt werden, über das die Reise gebucht wurde. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns maßgebend.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwändungen in Abhängigkeit von dem Reisepreis verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwändungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
II.5.2

Die Kosten, die für Sie bei Rücktritt oder Umbuchung entstehen, sind wie folgt: Umbuchungen sind kostenpflichtig. Es wird ein Betrag von 22 € pro Person erhoben, wenn die Umbuchung bis mindestens 42 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Bei einer Umbuchung in kürzerer Frist als 42 Tage werden Stornogebühren fällig.
Bei Rücktritt mit Stornierung werden Anteile in Rechnung gestellt. Die Höhe dieser Anteile (Stornokosten) richtet sich nach dem verbleibenden Zeitraum bis zum Reisebeginn; die Prozentangaben beziehen sich auf den Reisepreis pro Person (Transferzuschläge sind stornokostenfrei):

Bei Stornierung
– bis 42 Tage vor Reisebeginn 10 %
– 41. bis 21. Tag vor Reisebeginn 20 %
– 20. bis 14. Tag vor Reisebeginn 40 %
– 13. bis 5. Tag vor Reisebeginn 60 %
– 4. Tag bis Reiseantritt 80 %.

Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass uns im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Schäden entstanden sind als die von uns in der Pauschale ausgewiesenen Beträge, weswegen ein Anspruch auf Entschädigung vermindert ist oder entfällt.

1) Kostenbefreiung ist nur bei Reisen möglich, wenn Ersatzteilnehmer selbst gestellt werden und FFAIR Reisen selbst der alleinige Veranstalter ist.
2) Wurde die Reise in Kooperation mit einem anderen Leistungsträger gebucht, sind auch Namensänderungen kostenpflichtig.
II.5.3 Gebuchte Reiseversicherungen sind bei Rück­tritt mit Stornierung voll zu zahlen.
II.5.4 Für Gruppenfahrten werden besondere Bedingungen vereinbart.
II.5.5 Bei Stornierung von Tagesfahrten werden bis zum 10. Tag vor der Reise Bearbeitungs­gebühren von 15 € pro Person erhoben, ab 9.Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises, bei Nichterscheinen am Tag der Reise 100 % des Reisepreises.
II.5.6 Umbuchungs- und Änderungserklärungen werden von uns in schriftlicher Form vorgenommen.
Wir empfehlen Ihnen bei Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen ebenfalls die Schriftform.

II.6.

Zusammenarbeit mit anderen Reiseveranstaltern

  Bei Pauschalreisen, die FFAIR Reisen als Eigenveranstalter in Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und Reise­veranstaltern durchführt, gelten grundsätzlich die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers bzw. des Reiseveranstalters.

II.7.

Reiseversicherungen

  Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer Sicherheit dringend den Abschluss eines Versicherungspaketes der Hanse-Merkur-Versicherung. Der Termin für den Abschluss einer reisebezogenen Versicherung muss mit dem Termin des Abschlusses des Reisevertrages identisch sein. ( Ihr Reisebüro berät Sie auch über ergänzende Versicherungen oder Versicherungen anderer Reiseversicherer.)
II.7.1

Wenn Sie sich für eine Versicherung durch Hanse-Merkur entscheiden und ein Versicherungsfall eintritt, ist die Hanse-Merkur-Versicherung, Abt. RE3/Schadenregulierung, Siegfried-Wedells-Platz 1, in 20352 Hamburg unverzüglich zu benachrichtigen. Die Telefon-Nr. entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice. FFAIR Reisen ist mit der Schadenregulierung nicht befasst.

II.7.2 Für eine problemlose Klärung des Versicherungsfalles ist es sachdienlich, dass Sie uns von dem Sachverhalt in Kenntnis setzen, damit wir Sie gegebenenfalls beraten können.
II.7.3 Für eine problemlose Klärung des Versicherungsfalles ist es sachdienlich, dass Sie uns von dem Sachverhalt in Kenntnis setzen.
II.7.4 Bei Inanspruchnahme der Reiserücktrittskostenversicherung im Falle ambulanter Behandlungen beträgt der Selbstbehalt 20% der Stornokosten, mindestens jedoch 25 €. Bei anderen versicherten Gründen besteht kein Selbstbehalt. – Die Inanspruchnahme der Auslandskrankenversicherung ist ohne Selbstbehalt.

II.8.

Reiseabbruch, nicht in Anspruch genommene Leistungen

  Werden von Ihnen einzelne Reiseleistungen aus zwingenden Gründen bzw. durch vorzeitige Rückreise nicht in Anspruch genommen, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung. Wir sind jedoch bemüht, von den Leistungsträgern eine Erstattung von ersparten Aufwendungen zu erhalten, die umgehend an Sie weitergeleitet werden.

II.9.

Rücktritt durch den Veranstalter/ Leistungsträger

  In folgenden Fällen können wir als Veranstalter vor oder während der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
a) wenn die zur Durchführung der Reise laut Ausschreibung erforderliche Mindestbeteiligung nicht erreicht wird (wirtschaftliche Opfergrenze). Sie werden bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt informiert. Wir unterbreiten möglichst ein Ersatzangebot. Unterbleibt ein Ersatzangebot oder wird das Angebot nicht angenommen, geben wir den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück, Bearbeitungsgebühren werden nicht erhoben.
b) aufgrund höherer Gewalt, die die Durchführung oder Fortsetzung der Reise unmöglich macht oder erheblich beeinträchtigt. Wir sind gegebenenfalls verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen für die Rückbeförderung zu veranlassen. Die Mehrkosten sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen.

II.10.

Kündigung durch den Veranstalter/Leistungsträger

  Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist vor oder nach Reiseantritt kündigen, wenn Sie als Reisender
a) sich nicht vertragsgemäß verhalten bzw. verhalten haben.
b) die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Mit der Kündigung des Vertrages durch uns oder den Leistungsträger obliegt Ihnen die Verantwortung für den gesamten weiteren Ablauf.
Wir behalten den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

II.11.

Haftung

II.11.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Vorbereitung der Reise
b) die Richtigkeit und ordnungsgemäße Erbringung der im Katalog oder in der Offerte enthaltenen Leistung, sofern der Leistungsträger nicht nach Vertragsabschluss eine Änderung erklärt hat.
II.11.2 Wir haften jedoch nicht
a) für Angaben in Hotel-, Orts- und anderen den Reiseunterlagen beigefügten Prospekten, auf deren Richtigkeit wir keinen Einfluss nehmen können.
b) für medizinische Leistungen während eines Kururlaubes.
c) für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Kongresse, Theater-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, unangekündigte Baumaßnahmen).
II.11.3 Beschränkung der Haftung
  Unsere Haftung für Schäden beim Reisenden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter oder einen Leistungsträger herbeigeführt wird. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns als Reiseveranstalter ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens bei Ihnen lediglich durch leichte Fahrlässigkeit eines Leistungsträgers oder durch unerlaubte Handlungen eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht wurde.

II.12.

Gewährleistung/Mitwirkungspflicht

II.12.1 Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgerecht erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen.
II.12.2 Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuellen Schaden gering zu halten.
II.12.3 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, so wenden Sie sich bitte unverzüglich am Ort an die Hotelleitung, an die FFAIR-Reiseleitung, an unseren örtlichen Vertreter oder an die regionale Reiseleitung bzw. setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag, von 10.00 bis 18.00 Uhr, und Samstag, von 9.00 bis 14.00 Uhr (MEZ/MESZ), und außerhalb dieser Zeiten auf unserem Notruftelefon: (0170) 905 54 67.
Weitere Tel.-Nummern entnehmen Sie bitte Ihren Reisedokumenten oder dem aktuellen Katalog. Um eventuelle Ansprüche, z.B. wegen Leistungsminderung, bearbeiten zu können, ist es erforderlich, dass Sie uns eine schriftliche Bestätigung der Person, die die Beanstandung entgegen­genommen hat, vorlegen.
II.12.4 Kommen Sie dieser Mitwirkungspflicht gemäß II.12.1–II.12.3 nicht nach, und FFAIR Reisen als Ver­anstalter erhält dadurch keine Möglichkeit, eventuelle Mängel beheben zu lassen, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.

II.13.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

  Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Das gilt auch für das Fehlen eines gültigen Reisedokumentes und daraus resultierende zusätzliche Reise- und sonstige Mehrkosten.
Sofern uns dies technisch möglich ist, werden Sie von Besonderheiten und von wichtigen Änderungen in angemessener Form vor Antritt der Reise informiert.

II.14.

Gepäckbeförderung

 

Die Gepäckbeförderung beschränkt sich bei Bus- und Kleinbusreisen auf 2 Gepäckstücke (insgesamt maximal 30 kg, 1 Gepäckstück maximal 20 kg) pro Reisende(n) und ein kleines Handgepäck. Das bezieht sich sowohl auf die Hin- als auch auf die Rückreise. Die Kleinbusfahrer helfen Ihnen beim Tragen ab/zur Haustür und beim Verladen der Gepäckstücke bei Kleinbusreisen (siehe auch Punkt I.3.4).

Für die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Verladen, Entladen und an der Rezeption und im Lobbybereich ist jede(r) Reisende selbst verantwortlich. Das gilt auch für die Rückreise.

II.15.

Datenschutz

  Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

II.16.

Schlussbestimmungen

  Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen – ungeachtet Ihrer Staatsangehörigkeit – und uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Stand: 1. Februar 2011.